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Guillemin Translations
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen dem Übersetzungsbüro Georg Guillemin (nachfolgend „Guillemin Translations“) und seinen Auftraggebern, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Guillemin Translations anerkannt wurden.


2. Leistung
Guillemin Translations ist ein Übersetzungsbüro, das seine Leistungen hauptsächlich in Form von Übersetzungen von Texten erbringt sowie in Form von verwandten Dienstleistungen (z. B. Lektorat, Korrektorat, Dolmetschen, Texterstellung und sprachliche Kundenbetreuung). Die Leistungen von Guillemin Translations werden im Folgenden mit dem Sammelbegriff „Übersetzung“ bezeichnet. Die Übersetzungen werden von Guillemin Translations in der Regel selbst, je nach Auftragslage aber auch von externen Übersetzern vorgenommen, wobei das Endlektorat stets durch Guillemin Translations erfolgt.


3. Definitionen
Als Quelltext wird die Textvorlage in der Ausgangssprache bezeichnet, die in die Zielsprache übersetzt werden soll; Zieltext ist der in die Zielsprache übersetzte Text. Als Übersetzung wird das ausgelieferte Dokument in physischer oder elektronischer Form bezeichnet.


4. Anlieferung
Die Anlieferung von Quelltexten durch den Auftraggeber sollte nach Möglichkeit im Format MS Word (Dateizusatz „.doc“, „.rtf“ oder „.txt“) erfolgen, um die Bearbeitung in TRADOS zu ermöglichen. Ohne Zuschlag akzeptiert werden außerdem die Formate MS Excel (Dateizusatz „.xls“), MS Powerpoint (Dateizusatz „.ppt“), Webinhalte (nur Dateizusatz „.html“) und TRADOS-Formate (vor allem Tag-Dateien mit dem Dateizusatz „.ttx“). Bei textbasierten PDF-Dokumenten und nur als Internetauftritt verfügbaren Websites wird je nach Aufwand bei der Konvertierung in eine Word-Vorlage üblicherweise ein Zuschlag erhoben. Nicht bearbeitungsfähige Quelltextformate (z. B. ausgedruckte Textvorlagen, maschinell eingelesene Dokumente im PDF-Format, CAD-Dateien, Dateien aus anderen Übersetzungsprogrammen als TRADOS, Quellcode) sind, sofern sie überhaupt angenommen werden, in jedem Fall zuschlagspflichtig.


5. Kalkulation/Kostenvoranschläge/Zuschläge
Übersetzungsarbeiten werden allgemein pro Wort des Quelltextes und zum allgemeinen Standardwortpreis berechnet. Die Kalkulation erfolgt auf Grundlage der TRADOS-Textanalyse, wobei Wiederholungen nicht berechnet werden. Wurde für den Auftraggeber im Zuge vergangener Aufträge bereits eine Datenbank (TRADOS-TM) erstellt, werden auch hundertprozentige Übereinstimmungen im TM nicht berechnet, sofern der Wortlaut nicht revidiert werden muss (z. B. aufgrund einer neuen Sprachregelung).

Kostenvoranschläge beziehen sich auf den vorliegenden Quelltext. Abweichungen von der im Kostenvoranschlag geschätzten Wortzahl ergeben sich eventuell aus den linguistischen Besonderheiten der Zielsprache. Es besteht die Möglichkeit, Pauschalpreise unabhängig von der Wortzahl auszuhandeln (z. B. bei komplexen Websites). Sobald sich eine Überschreitung des Kostenvoranschlags um mehr als 10% als unvermeidlich abzeichnet, teilt Guillemin Translations dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. In diesem Fall kann der Auftraggeber den Abbruch der begonnenen Übersetzungsarbeiten verlangen. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Übersetzungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Zuschläge werden nur in Absprache bzw. nach Rücksprache mit dem Auftraggeber erhoben, wobei als ausgemacht gilt, dass die Formulierung „Eilauftrag“ oder ähnlich in der Bestellung Guillemin Translations automatisch zur Berechnung eines Eilzuschlags berechtigt. Auf den Wortpreis kann je nach Schwierigkeitsgrad, Formatierung des Quelltextes (siehe oben) und gewünschtem Abgabetermin ein aufwandsbasierter Zuschlag erhoben werden. Neben den vorgenannten Formatierungszuschlägen wird auf Eilaufträge und Wochenendaufträge (Auftragserteilung nach Freitag 15:00 Uhr mit Abgabe bis 10:00 Uhr am darauffolgenden Montag) nach Ermessen von Guillemin Translations ein Zuschlag von derzeit 25% erhoben. Da der Wortpreis auf Grundlage von Fließtextübersetzungen kalkuliert ist und Fachbegriffe besondere Sorgfalt bei der Recherche erfordern, wird in der Regel auch auf die Übersetzung reiner Wortlisten ohne Kontext ein Zuschlag erhoben.

Aufgrund der komplexen Kalkulation je nach Kunde und Auftrag veröffentlicht Guillemin Translations keine verbindliche Preisliste. Stattdessen gilt der von Fall zu Fall ausgehandelte Auftragswert. Erhöhungen von Wortpreis und Stundensatz werden nicht angekündigt, sondern zum Zeitpunkt der nächsten, auf die Preiserhöhung folgende Anfrage mitgeteilt.


6. Auftragserteilung/Anwendung dieser AGB
Aufträge, vor allem Erstaufträge, werden nach der verbindlichen Bestätigung eines Kostenvoranschlages ausgeführt. Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel elektronisch (E-Mail oder Fax), kann aber auch schriftlich und bei Stammkunden mündlich bzw. telefonisch erfolgen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch an, selbst wenn dies vom Auftraggeber nicht ausdrücklich bestätigt wird.


7. Stornierung
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, der sich bereits in Bearbeitung befindet, müssen die bis zur Stornierung entstanden Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten bezahlt werden. Mindestens werden pauschal 25% der Auftragssumme sofort fällig.


8. Ausführungen durch Dritte und Abwerbeverbot.
Guillemin Translations bedient sich eventuell zur Auftragsausführung auch Dritter (z. B. freiberufliche Mitarbeiter, externes Lektorat) und hat damit das Recht, den Auftrag sowie alle erforderlichen Daten an qualifizierte Dritte weiterzugeben. Dabei haftet Guillemin Translations nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl gilt in jedem Fall Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen diplomierten Übersetzer handelt.

Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem von Guillemin Translations eingesetzten Dritten ist nur mit Einwilligung von Guillemin Translations erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und Guillemin Translations. Bei Nennung eines Dritten oder einer Hilfsperson ist dem Auftraggeber untersagt, mit diesem direkt in geschäftlichen Kontakt zutreten. Dies gilt für die Dauer eines Jahres im Anschluss an die Auftragsfertigstellung. Der Auftraggeber wird bei Nichteinhaltung gegenüber Guillemin Translations für entstandenen Schaden haftbar gemacht unter Ausschöpfung aller Rechtsmittel.


9. Liefertermin
Guillemin Translations ist bemüht, alle Aufträge innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens zu erledigen. Bei Lieferverzögerungen, die durch technische Schwierigkeiten oder höhere Gewalt verursacht werden, übernimmt Guillemin Translations keine Verantwortung. In diesem Fall wird Guillemin Translations sich um eine Alternative zur Auslieferung bemühen oder notfalls den Auftrag stornieren. Geringfügige Lieferverzögerungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Schadenersatz, wobei in der Regel Guillemin Translations nach eigenem Ermessen bei verzögerter Lieferung einen Abschlag auf den Auftragswert gewährt.
Für Lieferverzögerungen, die durch den Versandweg (auch und vor allem durch Serverprobleme) verursacht werden, übernimmt Guillemin Translations keine Haftung.


10. Auslieferung
Die Auslieferung von Zieltexten erfolgt in der Regel als Dateien im Format MS Word, die als E-Mail-Anhang versandt werden, und zwar allgemein in der Zielsprache, nach Absprache auch zweisprachig (ungecleante TRADOS-Segmente). Mehrere Dateien werden dazu in komprimierten Ordnern (Dateizusatz „.zip“) gebündelt. Bei übergroßen Dateien (vor allem Powerpoint-Präsentationen) erfolgt die Auslieferung auch auf festem Datenträger (z. B. CD) und der Versand auf dem Postweg bzw. innerhalb Berlins per Kurier.


11. Zahlungsweise
Mit der Lieferung der Übersetzungsarbeiten wird der Vergütungsanspruch von Guillemin Translations fällig. Der Auftraggeber hat die Übersetzung unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Mit Abnahme der Übersetzung durch den Auftraggeber sind fällige Rechnungen innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Rechnungsziels zu begleichen. Die Übersetzung gilt auch als abgenommen, sofern der Auftraggeber den Rechnungsbetrag vorbehaltlos begleicht.


12. Eigentumsvorbehalt
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Guillemin Translations. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.


13. Urheberrechte an der Übersetzung
Die Urheberrechte an der Übersetzung verbleiben beim Übersetzer. Dies ist vor allem bei Publikationen von Belang, die bei der VG Wort meldefähig sind. Mögliche Ansprüche des Übersetzers auf Ausschüttungen der VG Wort werden nicht abgetreten.


14. Beglaubigungen/Rechtsverbindlichkeit
Guillemin Translations erstellt keine Übersetzungen von offiziellen Dokumenten (z. B. Zeugnisse, Geburtsurkunden). Übersetzungen von Texten mit Rechtscharakter (z. B. Verträge, Geschäftsberichte) sind rechtlich unverbindlich, so dass nur der Quelltext Rechtverbindlichkeit besitzt. Für die juristisch richtige Wiedergabe von Terminologie, Namen, Wertangaben, Regelwerken und Sachverhalten wird keine Haftung übernommen, selbst wenn dieser Haftungsausschluss nicht ausdrücklich vom Auftraggeber bestätigt wurde.


15. Verantwortungs- und Mitwirkungsbereich des Auftraggebers
Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber bei der Auftragserteilung unaufgefordert und rechtzeitig Guillemin Translations zur Verfügung zu stellen. Darunter fallen z. B. Glossare, Zeichnungen, Abbildungen, die bei der Auftragsausführung berücksichtigt werden sollen.
Sofern keine Anweisungen von Seiten des Auftraggebers über besondere Fachausdrücke und Abkürzungen erfolgen, werden diese in die allgemein übliche lexikalische Form übersetzt. Sofern nicht anders vereinbart, kommt in deutschsprachigen Texten die neue deutsche Rechtschreibung zur Anwendung. Die Übertragung bzw. Wiedergabe von Zahlen erfolgen, sofern keine Vorgaben des Auftraggebers vorliegen, nach üblichen Branchenstandards (z. B. Microsoft-Styleguide). Kalkulationen, Währungsumrechnungen etc. werden von Guillemin Translations nicht überprüft. Diesbezügliche Fehler gehen nicht zu Lasten von Guillemin Translations.
Über besondere Ausführungsformen der Übersetzung (gewünschtes Dateiformat, Lieferung auf Datenträger etc.) sowie Verwendungszweck (Publikation, Werbezwecke etc.) muss der Auftraggeber Guillemin Translations rechtzeitig in Kenntnis setzen. Ist eine Übersetzung für den Druck bestimmt, so hat der Auftraggeber Guillemin Translations einen Korrekturabzug zu überlassen. Bei der Nichteinhaltung dieser Pflichten gehen daraus resultierende Fehler ebenfalls nicht zu Lasten von Guillemin Translations.


16. Mängelbeseitigung
Guillemin Translations behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Mängel innerhalb einer Frist von zehn Werktagen ab Übergabe der Übersetzung schriftlich zu melden. Macht der Auftraggeber die Ansprüche nicht innerhalb dieser Frist geltend, gilt die Übersetzung als mangelfrei und angenommen. Eine spätere Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
Die Ansprüche des Auftraggebers aufgrund aufgetretener Mängel sind auf die Nacherfüllung beschränkt. Für den Fall, dass die Nacherfüllung fehlschlägt, hat der Auftraggeber das Recht, die vereinbarte Vergütung nach Absprache mit Guillemin Translations herab zu setzen.


17. Haftung/Schadenersatz
Haftungs-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt. Guillemin Translations haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz maximal in Höhe des Auftragswertes. Bei der Übersetzung von Wortlisten ohne Kontext wird die Richtigkeit der Übersetzung ausdrücklich nicht gewährleistet.
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Voraussetzung bei der Gewährleistung für die Druckfertigkeit und/oder Veröffentlichung bestimmter Übersetzungen ist der ausdrückliche und schriftliche Auftrag (seitens des Auftraggebers) und die Freigabe des Korrekturabzugs vor Drucklegung (seitens Guillemin Translations).
Abänderungen der Übersetzung seitens des Auftraggebers entbinden Guillemin Translations und den betreffenden Übersetzer von jeglicher Haftung. Guillemin Translations haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Übersetzungen veröffentlicht, die trotz festgestellter Mängel nicht lektoriert wurden.
Grundsätzlich gilt, das beide Parteien bemüht sind, sich bei Meinungsverschiedenheiten auf gütlichem Wege zu einigen.


18. Geheimhaltung/Datenschutz
Sämtliche Übersetzungsaufträge werden von Guillemin Translations vertraulich behandelt, auch wenn keine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet wurde. Freie Mitarbeiter, die für die Ausführung von Übersetzungsarbeiten von Guillemin Translations beauftragt werden, verpflichten sich, ihnen anvertraute Dokumente und Informationen jeglicher Art vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zum Zweck der Übersetzung zu verwenden. Bei Missachtung dieser Vorgabe hat der freie Mitarbeiter alle Konsequenzen wie z. B. aus etwaigen Urheberrechtsverletzungen zu verantworten.
Auf Wunsch können besondere Geheimhaltungsvereinbarungen geschlossen werden (eine Vorlage liegt im Downloadbereich dieser Website bereit).

Bei der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten zwischen dem Auftraggeber, Guillemin Translations und möglichen Freiberuflern kann Guillemin Translations keinen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Daten zugreifen. Guillemin Translations benutzt ein fortlaufend aktualisiertes Internetsicherheitsprogramm, kann jedoch nicht für die Virenfreiheit übermittelter Dateien verantwortlich gemacht werden. Schäden die durch Computerviren entstehen, gehen nicht zu Lasten von Guillemin Translations.

Werden Übersetzungen mit der Deutschen Post oder einem anderen dazu autorisierten Versandunternehmen (z. B. Kurierdienst) verschickt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung oder der verspäteten Zustellung mit der Übergabe der Übersetzung an die Post bzw. das beauftragte Versandunternehmen und bis zur Übergabe an den Auftraggeber auf letzteren über. Von Guillemin Translations wird keine über den von der Post bzw. des beauftragten Versandunternehmens geleisteten Schadenersatz hinausgehende Haftung übernommen.

In der Regel bewahrt Guillemin Translations nicht zuletzt im Interesse des Kunden eine Kopie jeder Übersetzung über einen bestimmten Zeitraum hin auf, sofern der Kunde dem bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich widerspricht.


19. Anzuwendendes Recht
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen Guillemin Translations und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.


20. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Berlin.


21. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Klausel wird jeweils von derjenigen Klausel ersetzt, die der geschäftlichen Absicht der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Falls Guillemin Translations von der Wahrnehmung seiner Rechte und Ansprüche gemäß dieser Geschäftsbedingungen im Einzelfall stillschweigend absieht, bedeutet dies kein Verzicht auf diese Rechte und Ansprüche, weder im Bezug auf Nachforderungen im besagten Einzelfall, noch allgemein.


22. Änderungen der Geschäftsbedingungen
Änderungen der Geschäftsbedingungen werden den Auftraggebern laufender Projekte schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber ihnen nicht schriftlich binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe, gelten diese als genehmigt. Mit Erscheinen aktualisierter Geschäftsbedingungen verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.